Pflichtangaben auf Webseiten

Welche Zusatzinformationen muss ich auf meiner Website angeben?

Gemäß § 5 TMG benötigen sämtliche geschäftsmäßigen Dienstanbieter für Telemedien ein Impressum. Das betrifft alle E-Commerce-Bereiche wie Onlineshops oder Websites mit kostenpflichtigen Inhalten. Das Platzieren von Werbung auf einer Website wird ebenfalls als geschäftsmäßig angesehen, wenn der Betreiber hierdurch Geld einnimmt. Websites, die mit journalistisch-redaktionellen Inhalten aufwarten und damit zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen, benötigen laut § 5 MStV ebenfalls ein Impressum – und zwar mit eindeutiger Benennung der Verantwortlichen inklusive Anschrift. Geben Sie mehrere Personen an, müssen Sie kenntlich machen, wer für welchen Bereich des Angebots zuständig ist. Was genau als redaktioneller und/oder journalistischer Content angesehen wird, ist dabei juristisch allerdings nicht eindeutig geklärt.

Nahezu jede Website muss ein Impressum enthalten – oft ist im selben Kontext auch von der „Anbieterkennzeichnung“ die Rede. Lediglich private Websites, die ausschließlich für den privaten Gebrauch, z. B. für den Familien- und Freundeskreis, vorgesehen sind, benötigen keines. In Deutschland ist die Pflicht zu einem Impressum bzw. einer Anbieterkennzeichnung auf § 5 des Telemediengesetzes (TMG) und § 18 des Medienstaatsvertrags (MStV) zurückzuführen. Diese Paragrafen sollen sicherstellen, dass Nutzern zumindest grundlegende Informationen zum Website-Betreiber verfügbar sind. Dies ist unter anderem bei Onlinegeschäften sinnvoll, damit ein Ansprechpartner bekannt ist, und insbesondere für juristische Angelegenheiten von Belang: Die Anbieterkennzeichnung verweist auf die Person, die bei einem rechtlichen Streitfall die Verantwortung trägt.

Bitte beachten Sie hierzu: Die hier dargestellten Auflagen für ein Impressum bezüglich Datenschutz beziehen sich auf deutsche Webseitenbetreiber. Gesetze zur Gestaltung von Online-Angeboten sind trotz aller Bemühungen nach wie vor größtenteils Ländersache. Insofern ist es natürlich gut möglich, dass eine ausländische Seite Sie nicht derart über die Verantwortlichen einer Webseite informieren muss. Wenn eine englischsprachige Seite solche Informationen darstellt, sind diese in der Regel unter Beschreibungen wie „about this site“ oder „legal notice“ vermerkt.

In der Praxis hat es sich etabliert, den Link auf die Datenschutzerklärung neben den Link auf das Impressum zu platzieren, weshalb der durchschnittliche Internetnutzer in der Fußzeile der Website mittlerweile diese Links zu den allgemeineren Informationen erwartet.

Aber Vorsicht: Bereits ein kleines Werbebanner (auch, wenn kein Umsatz erzielt wird) oder eine Produktempfehlung kann dazu führen, dass eine Website oder Facebook-Konto nicht mehr als privat gilt. Ist das der Fall, greift die Impressumspflicht und es muss ein Impressum erstellt werden.